Wärmepumpen-Förderrechner

Muske Haustechnik · Wärmepumpe

Förderrechner

Ermitteln Sie in wenigen Schritten Ihre voraussichtliche staatliche Förderung nach BEG / KfW (Stand: Förderrichtlinie ab 21. Juli 2026) – unverbindlich und kostenlos.

1. Ihr Vorhaben

Bestand = bestehende Heizung wird ersetzt (BEG-Zuschuss). Neubau läuft über ein separates Kredit-Programm.
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Privatpersonen

2. Bestand & neue Anlage

Entscheidet über den Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %)
Hinweis: Nur der erneuerbare Anteil ist förderfähig. Bei Gas-Hybrid- oder H2-ready-Systemen weicht die Berechnung von der reinen Wärmepumpen-Förderung ab – wir rechnen hier vereinfacht mit der vollen Grundförderung, eine genaue Prüfung sollte im persönlichen Gespräch erfolgen.
Hinweis: Der frühere Effizienzbonus (5 % für natürliche Kältemittel) ist mit der BEG-Reform entfallen – alle Wärmepumpentypen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) werden jetzt einheitlich mit demselben Fördersatz bezuschusst. Technische Voraussetzung ist eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0. Ab dem 1. Januar 2028 werden zudem nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z. B. Propan/R290) gefördert.

3. Rahmendaten

Inkl. Gerät, Installation, Umfeldmaßnahmen (z. B. Pufferspeicher, Elektrik)
Für BEG-EM muss der Bauantrag mind. 5 Jahre zurückliegen
Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten sinken ab 1. Februar 2027 halbjährlich
Achtung: Bei einem Bauantrag, der weniger als 5 Jahre zurückliegt, ist die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung für den Heizungstausch in der Regel noch nicht möglich.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt
Der neue Kinderzuschlag reduziert das für den Bonus maßgebliche Einkommen rechnerisch um 10.000 €
Der Ergänzungskredit (KfW 358/359, bis 120.000 €, Zinsen ab 0,01 %) finanziert den Eigenanteil zinsgünstig mit – Voraussetzung: Haushaltseinkommen bis 90.000 €

4. Sonstiges

Diese Angabe fließt nicht in die Berechnung ein, wird aber für Ihre Anfrage übernommen

Geschätzter Zuschuss

– €

0 % Fördersatz

Ihr voraussichtlicher Eigenanteil

– €

    Angebot anfragen Ihre Angaben werden automatisch in unser Kontaktformular übernommen.

    Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis der BEG-/KfW-458-Förderrichtlinie in der seit 21. Juli 2026 geltenden Fassung (30 % Grundförderung einheitlich für alle Wärmepumpentypen, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus mit halbjährlicher Absenkung ab 1. Februar 2027, bis zu 40 % gestaffelter Einkommensbonus plus Kinderzuschlag, Deckelung bei 70 % bzw. 80 % in der untersten Einkommensstufe, förderfähige Kosten 28.000 € für die erste Wohneinheit mit halbjährlicher Absenkung ab Februar 2027, gestaffelte Obergrenzen bei Mehrfamilienhäusern). Ein für 2027 angekündigter Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus EU-Fertigung ist noch nicht verbindlich festgelegt und daher nicht eingerechnet. Sie stellt keine Rechts- oder Förderzusage dar. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen, verbindlichen Förderbedingungen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sprechen Sie uns für eine individuelle Prüfung an.