Ermitteln Sie in wenigen Schritten Ihre voraussichtliche staatliche Förderung nach BEG / KfW (Stand: Förderrichtlinie ab 21. Juli 2026) – unverbindlich und kostenlos.
1. Ihr Vorhaben
Bestand = bestehende Heizung wird ersetzt (BEG-Zuschuss). Neubau läuft über ein separates Kredit-Programm.
Bestimmt die gestaffelte Förderobergrenze je Gebäude
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Privatpersonen
2. Bestand & neue Anlage
Entscheidet über den Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %)
Bei Gas- und Biomasseheizungen zählt der Klimabonus erst ab 20 Jahren
Hinweis: Nur der erneuerbare Anteil ist förderfähig. Bei Gas-Hybrid- oder H2-ready-Systemen weicht die Berechnung von der reinen Wärmepumpen-Förderung ab – wir rechnen hier vereinfacht mit der vollen Grundförderung, eine genaue Prüfung sollte im persönlichen Gespräch erfolgen.
Hinweis: Der frühere Effizienzbonus (5 % für natürliche Kältemittel) ist mit der BEG-Reform entfallen – alle Wärmepumpentypen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) werden jetzt einheitlich mit demselben Fördersatz bezuschusst. Technische Voraussetzung ist eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0. Ab dem 1. Januar 2028 werden zudem nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z. B. Propan/R290) gefördert.
3. Rahmendaten
Inkl. Gerät, Installation, Umfeldmaßnahmen (z. B. Pufferspeicher, Elektrik)
Für BEG-EM muss der Bauantrag mind. 5 Jahre zurückliegen
Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten sinken ab 1. Februar 2027 halbjährlich
Achtung: Bei einem Bauantrag, der weniger als 5 Jahre zurückliegt, ist die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung für den Heizungstausch in der Regel noch nicht möglich.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt
Der neue Kinderzuschlag reduziert das für den Bonus maßgebliche Einkommen rechnerisch um 10.000 €
Der Ergänzungskredit (KfW 358/359, bis 120.000 €, Zinsen ab 0,01 %) finanziert den Eigenanteil zinsgünstig mit – Voraussetzung: Haushaltseinkommen bis 90.000 €
Neubau-spezifische Angaben
EE = ≥65 % erneuerbare Wärme, NH = QNG-Nachhaltigkeitszertifikat
4. Sonstiges
Diese Angabe fließt nicht in die Berechnung ein, wird aber für Ihre Anfrage übernommen
Geschätzter Zuschuss
– €
0 % Fördersatz
Ihr voraussichtlicher Eigenanteil
– €
Angebot anfragenIhre Angaben werden automatisch in unser Kontaktformular übernommen.
Ihr Vorhaben: Neubau
Der Neubau wird nicht über einen prozentualen BEG-Zuschuss gefördert, sondern über das KfW-Programm
"Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298) – einen zinsgünstigen Kredit mit teilweisem Schulderlass
(Tilgungszuschuss). Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom erreichten Effizienzhausstandard und Zertifikat ab
und muss individuell durch einen Energieeffizienz-Experten berechnet werden – seriöse pauschale Prozentangaben
können wir Ihnen an dieser Stelle nicht geben.
Gewählter Standard: Effizienzhaus 40
EE-/NH-Bonus angestrebt: Ja
Kreditrahmen: i. d. R. bis 100.000–150.000 € je Wohneinheit, abhängig vom Standard
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis der BEG-/KfW-458-Förderrichtlinie in der seit 21. Juli 2026 geltenden Fassung (30 % Grundförderung einheitlich für alle Wärmepumpentypen, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus mit halbjährlicher Absenkung ab 1. Februar 2027, bis zu 40 % gestaffelter Einkommensbonus plus Kinderzuschlag, Deckelung bei 70 % bzw. 80 % in der untersten Einkommensstufe, förderfähige Kosten 28.000 € für die erste Wohneinheit mit halbjährlicher Absenkung ab Februar 2027, gestaffelte Obergrenzen bei Mehrfamilienhäusern). Ein für 2027 angekündigter Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus EU-Fertigung ist noch nicht verbindlich festgelegt und daher nicht eingerechnet. Sie stellt keine Rechts- oder Förderzusage dar. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen, verbindlichen Förderbedingungen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sprechen Sie uns für eine individuelle Prüfung an.